
TRANSPARENTE KOSTEN –
EINFACHE ABWICKLUNG
Unsere ergotherapeutischen Leistungen sind von allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt.
Nach ärztlicher Verordnung kann die Behandlung in der Praxis oder, falls notwendig, als Hausbesuch stattfinden.
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Patientinnen und Patienten leisten nur den gesetzlichen Eigenanteil:
10 € Rezeptgebühr plus 10 % des Verordnungswertes.
Eine Zuzahlungsbefreiung kann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Privat Versicherte:
Private Krankenkassen erstatten die Kosten in unterschiedlicher Höhe.
Wir berechnen den 1,5-fachen Satz der Kassenleistungen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob die Behandlung vollständig übernommen wird.
Auf Wunsch erstellen wir Berichte für den behandelnden Arzt oder die Versicherung – hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.